Was kostet Sie Ihr gutes Recht?
Kennen Sie das? Sie brauchen eigentlich einen Rechtsbeistand, scheuen aber den Weg zum Anwalt, weil Sie nicht wissen, welche Kosten dort auf Sie zukommen.
An dieser Stelle kann ich Ihnen nicht konkret mitteilen, wie viel Sie eine anwaltliche Vertretung durch mich letztendlich kosten wird. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich kann Ihnen an dieser Stelle allerdings einen Überblick über grundlegende Kosten, Fragen und Abrechnungsmöglichkeiten geben. Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Möglich ist jedoch auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Während des ersten Gesprächs werde ich Sie über die konkreten in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten aufklären.
Geld vom Staat
Für den Fall, dass Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie für eine Rechtsberatung auch einen Beratungshilfeantrag stellen. Bei der Stellung dieses Antrages bin ich gerne behilflich. Ihre Kosten belaufen sich lediglich zunächst auf 15,00 €.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Recht gerichtlich durchgesetzt werden muss, werde ich für Sie Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ob Ihnen letztendlich Prozesskostenhilfe bewilligt wird, entscheidet das Gericht, welches hierbei Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Erfolgsaussichten der Klage oder Rechtsverteidigung prüft.
Erstberatung
Wollen Sie sich nur im Rahmen eines einzigen Gespräches zu einem Fall beraten lassen, stelle ich lediglich die Erstberatungsgebühr in Rechnung. Diese beträgt max. 190,00 €. zzgl. Mehrwertsteuer für Verbraucher, liegt in der Regel jedoch darunter. Dies richtet sich nach Umfang, Bedeutung, Schwierigkeit, Vermögen, Einkommen und Haftung.
Zu dieser Erstberatungsgebühr können noch Kosten für Kopien und Porto hinzukommen.
Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Grundsätzlich, wenn also nichts anderes vereinbart wurde, berechnen sich die Rechtsanwaltskosten nach dem RVG und der Gebührentabelle. Hierbei können verschiedene Gebühren anfallen, z. B. die sogenannte Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr. Zudem werden noch die Auslagen und die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren ist letztendlich der Streitwert der jeweiligen Sache.
Gerichtskosten
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und der dazugehörigen Gebührentabelle. Ausschlaggebend für die Gerichtskosten ist wiederum der Streitwert. Bei Klageeinreichung muss der Kläger die Gerichtskosten vorfinanzieren, es sei denn er erhält Prozesskostenhilfe oder verfügt über eine Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherung
Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko erheblich minimiert werden. Eine Deckungsschutzanfrage stelle ich bei der Versicherung für Sie selbstverständlich gerne.
Insbesondere in Verkehrssachen rate ich unbedingt zum Abschluss einer solchen Versicherung. Jeder kann unverschuldet Opfer eines Unfalls werden. Leider zahlen die Versicherer häufig nicht das, was sie eigentlich zahlen müssten. Gerade bei Personenschäden wird häufig viel zu wenig oder gar nicht gezahlt. Leider scheint es Kalkül der Versicherer zu sein, abzuwarten, ob die Geschädigten sich tatsächlich „trauen“, Ihre Forderungen einzuklagen. Da dies häufig mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden ist, die Geschädigten müssen für Gerichts- und Sachverständigenkosten in Vorleistung treten, sehen viele davon ab und geben auf. Das spart den Versicherern natürlich viel Geld ein.
Sollte Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, übernimmt diese sämtliche gesetzlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.